Dies ist der modifizierte und aktualisierte Beitrag zum Gleisplan vom 24.12.2007.
Um den Bedarf an Schaltmitteln zu bestimmen, habe ich einen einfachen Gleisplan für den Bahnhof des Modellbahn-Endmodules erstellt:
Um eine funktionsfähige Digitalsteuerung zu installieren, benötigt die Modellbahnanlage einzelne Gleisabschnitte, die gegeneinander isoliert und mit Gleisbesetztmeldern versehen werden müssen.
Bei Betrachtung des Gleisplanes, halte ich eine Unterteilung in die folgenden Gleisabschnitte für sinnvoll:
- Gleis 1 + Weiche 9
- Gleis 2 + Kreuzungsweiche 7
- Gleis 3 + Weiche 11
- Gleis 4 + Weiche 12
- Gleis 5 + Weiche 8 + Weiche 13
- Gleis 6 + Weiche 10 + Gleis 61
- Gleis 11
- Gleis 21
- Gleis 51
- Weiche 1 + Weiche 4 + Weiche 5 + Streckengleis 2 (zulaufendes Streckengleis mit Ausfahrweiche des Schattenbahnhofes)
- Weiche 2 + Weiche 3 + Weiche 6 + Streckengleis 1 (ablaufendes Streckengleis mit beiden Einfahrweichen des Schattenbahnhofes)
- Weiche 14
- Weiche 15
- Gleis 1 des Schattenbahnhofes
- Gleis 2 des Schattenbahnhofes
- Gleis 3 des Schattenbahnhofes (Stumpfgleis)
Die Abschnitte 1 bis 13 liegen innerhalb des dargestellten Bahnhofs. Die übrigen Abschnitte beziehen sich auf die Anlagen des überwiegend verdeckten Schattenbahnhofes.
Für die Planung werden also zunächst 16 isolierte Gleisabschnitte erforderlich, wobei sich einige Unterteilungen als kritisch erweisen.
Besonders zu nennen ist hier die Kreuzungsweiche 7. Praktisch ist es schwierig, die Weiche in alle Richtungen zu isolieren und gleichzeitig eine eigene Fahrstromeinspeisung anzubringen.
Die Zusammenfassung mit einem benachbarten Abschnitt ist hier wünschenswert, führt jedoch zu betrieblichen Problemen. In der Planung ist die Kreuzungsweiche 7 zunächst mit dem Bahnhofsgleis 2 zusammengefasst.
Außerdem ist zu überlegen, ob die beiden Streckengleise tatsächlich mit den Weichenabschnitten im Bahnhof zusammengefasst werden sollten.
Auf einen eigenen Abschnitt für Gleis 61 wurde inzwischen verzichtet, da auf diesem Gleis wegen seiner geringen Länge keine Fahrzeuge abgestellt werden können. Es handelt sich bei der Weiche 10 und dem Geisstummel 61 um eine reine Flankenschutzeinrichtung.