Andreaskreuz: Schienenfahrzeuge haben Vorrang

Die Politik fordert mehr Sicherheit an Bahnübergängen. Das berichtet unter anderem auch die LZ in ihrer aktuellen Ausgabe.

Auch an Eisenbahnstrecken in Lippe häuften sich in den letzten Monaten gefährliche Ereignisse an Bahnübergängen. In unserem Automobillobby-Land wird meistens vergessen, dass die meisten Unfälle an Bahnübergängen auf das fahrlässige Verhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen sind.

In der Straßenverkehrsordnung, §19 wird eindeutig geregelt, dass Schienenfahrzeugen am Andreaskreuz (Verkehrszeichen 201) Vorrang zu gewähren ist.

Straßenverkehrsteilnehmer, die sich auf Lichtzeichen, Schrankenanlagen oder Bahnübergangsposten verlassen, ohne den kreuzenden Schienenverkehr zu beachten, handeln fahrlässig.

Bei der Forderung zusätzlicher Sicherheit am Bahnübergang ist zu beachten, dass die Schieneninfrastruktur überwiegend mit öffentlichen Mitteln betrieben wird. Am Ende zahlt somit der Steuerzahler für das Unvermögen einiger Straßenverkehrsteilnehmer.

Dass die Schwachstelle nicht der Schienenverkehr sondern der Straßenverkehrsteilnehmer ist, zeigen außerdem sämtliche Unfallstatistiken. Im Straßenverkehr werden nicht nur an Bahnübergängen regelmäßig Verkehrszeichen und -regeln missachtet – oft genug auch dort mit schweren Folgen.

Aus den vorgenannten Gründen sollte man sich besser auf regelmäßig nachzuweisende Pflichtschulungen der Straßenverkehrsteilnehmer konzentrieren.

Für weitere Meinungen zu diesem Thema ist Platz in den Kommentaren.

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