Aktuell beschäftige ich mich mit den Ein- und Ausfahrten in den nicht sichtbaren Bereich. Hierfür wird die Konstruktion von Tunnelportalen erforderlich.
Für die Konstruktion der Tunnelportale gibt es Normen, die in Abhängigkeit von Maßstab, Gleisbogen und Tunnelform die genauen Maße festlegen.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die folgenden Normen:
- NEM 102: Umgrenzung des lichten Raumes bei gerader Gleisführung
- NEM 103: Umgrenzung des lichten Raumes bei Gleisführung im Bogen
- NEM 105: Tunnelprofile für Normaspurbahnen